Finanzierung

Deutschland

Unsere Trainingskurse und Studienreisen können im Rahmen von finanzierten Maßnahmen oder als Selbstzahler besucht werden.

1.Erasmus+ Staff Mobility

Es werden Fahrtkosten, Aufenthalt, Organisation und besonderer Bedarf (bis zu 100% des Mehraufwands aufgrund einer Behinderung) über das Erasmus+-Programm der EU bezuschusst. Dazu hat der Arbeitgeber Anfang Februar einen Antrag bei der zuständigen nationalen Agentur einzureichen.

Fördersätze pro Teilnehmer 2019

Art von Personal und Link an Nationalagentur Individuelle Unterstützung pro Tag Reisekosten Deutschland – Vicenza Organisationskosten pro Teilnehmer Kursgebühren (zusätzlich)
Berufsbildungspersonal 112 Euro (bis zu 14 Tage) bis 499 km: 180 Euro ab 500 km: 275 Euro 350 Euro nein
Personal der allgemeinbildenden Schule 128 Euro (bis zu 14 Tage) bis 499 km: 180 Euro ab 500 km: 275 Euro 350 Euro 70 Euro pro Tag (max. 10 Tage)
Hochschulpersonal 160 Euro bis 499 km: 180 Euro ab 500 km: 275 Euro 350 Euro nein
Fachkräfte der Jugendarbeit 66 Euro bis 499 km: 180 Euro ab 500 km: 275 Euro auf Grundlage der Aufenthaltsdauer nein
Personal der Erwachsenenbildung 112 Euro (bis zu 14 Tage) bis 499 km: 180 Euro ab 500 km: 275 Euro 350 Euro 70 Euro pro Tag (max. 10 Tage)

Wichtig: 2 Tage für An- und Abreise sind abrechnungsfähig.

2. Bildungsprämie

Beratungsstellen in ganz Deutschland informieren darüber, ob eine Förderung unserer Kurse möglich ist.

3. Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck NRW finanziert nach Fallprüfung 50% der reinen Kurskosten bis maximal 500 Euro.

4. Bildungsurlaub

Bitte nachfragen, ob unsere Kurse in Ihrem Bundesland genehmigt sind.

5. Selbstzahlung

Steuerliche Absetzung als Werbungskosten
In der Regel lassen sich Auslandsreisen zur beruflichen Fortbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Grundsätzlich absetzbar ist nur, was in konkretem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht. Dazu gehören unter anderem die Fahrtkosten, eventuelle Übernachtungskosten, Lehrmittel aber auch Teilnehmerkosten. Bitte aktuelle Vorschriften überprüfen.

 

Österreich

1. Erasmus+ Staff Mobility

Es werden Fahrtkosten, Aufenthalt, Organisation und besonderer Bedarf (bis zu 100% des Mehraufwands aufgrund einer Behinderung) über das Erasmus+-Programm der EU bezuschusst. Dazu hat der Arbeitgeber Anfang Februar einen Antrag bei der zuständigen nationalen Agentur einzureichen.

2. Nationale und regionale Förderungen zur beruflichen Bildung

3. Selbstzahlung

Steuerliche Absetzung als Werbungskosten
In der Regel lassen sich Auslandsreisen zur beruflichen Fortbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Grundsätzlich absetzbar ist nur, was in konkretem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht. Dazu gehören unter anderem die Fahrtkosten, eventuelle Übernachtungskosten, Lehrmittel aber auch Teilnehmerkosten. Bitte aktuelle Vorschriften überprüfen.